Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kommen

Pressemitteilung des BMFSFJ vom 15.8.2017

Der Bundespräsident hat gestern das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende unterschrieben. Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in den kommenden Tagen greifen die Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter, die besondere Unterstützung brauchen. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet. Die Leistung kann – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden.

„Ich freue mich, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich abgeschlossen ist“, so Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. Gleichzeitig bat sie all Betroffenen um Verständnis, dass die Jugendämter noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten. Am Ende zähle nur, dass alle Alleinerziehenden die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.

Höchstbezugsdauer wird aufgehoben

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen; ein entsprechender Weisungsentwurf liegt den Ländern zur Stellungnahme vor. In FamRZ 2017, Heft 17, das am 1.9.2017 erscheint, finden Sie einen Aufsatz von Schürmann zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 104 des BMFSFJ vom 15.8.2017

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