Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Verbesserung des Kinderschutzes

Beschlüsse der 993. Bundesratssitzung am 18.9.2020

In der ersten Bundesratssitzung nach der parlamentarischen Sommerpause wurden 13 Gesetze aus dem Bundestag gebilligt sowie zahlreiche Landesinitiativen vorgestellt. Außerdem hat der Bundesrat beschlossen, eigene Gesetze in den Bundestag einzubringen. Diese sehen eine Verbesserung des Kinderschutzes im Familienrechtsverfahren und durch Änderungen im Strafrecht vor.

 

Erweiterung der Strafbarkeit für Kindesentführungen

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern des Bundesrats sieht eine Erweiterung des Tatbestands der Kindesentführung vor. Nach derzeitiger Rechtslage liegt eine Kindesentführung nur dann vor, wenn das Kind den Eltern für eine Dauer von mindestens 30 Minuten entzogen war.  Deshalb können Täter einer nur versuchten Kindesentführung oftmals nicht strafrechtlich belangt werden. Der Gesetzentwurf sieht dagegen vor, eine Kindesentführung schon dann erfüllt zu sehen, wenn der Täter nur kurzzeitig physische Gewalt über das Kind erlangt.

Außerdem sollen je nach Tatbegehung härtere Strafen ermöglicht werden – beispielsweise, wenn der Täter die Entführung nutzt, um kinderpornographisches Material anzufertigen. Auch bei der Führungsaufsicht und der Anordnung der Untersuchungshaft sind Verschärfungen vorgesehen.

 

Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren

Außerdem hat der Bundesrat beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienrechtsverfahren in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen Kinder von den Gerichten intensiver einbezogen werden, auch dann, wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können. Zusätzlich soll der Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern gestärkt und verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden. Der Entwurf sieht zudem vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie umgesetzt wurden und sich als wirksam erweisen.

 

Minderjährige vor sexuellen Übergriffen schützen

Mit einer Entschließung für besseren Schutz Minderjähriger vor sexuellen Übergriffen richtet sich der Bundesrat an Bundestag und Bundesregierung. Darin betont der Bundesrat, dass das Schutzniveau für Minderjährige erhöht werden müsse. Er erinnert an seinen Gesetzentwurf zur zeitlich unbegrenzten Aufnahme von Sexualdelikten an Kindern im erweiterten Führungszeugnis, der dem Bundestag seit März 2020 vorliegt. Dieser ist hier abrufbar. Von der Bundesregierung wird gefordert, eine wissenschaftliche Evaluierung der Kinderschutzverfahren zu veranlassen, durch die die Wirksamkeit familiengerichtlicher Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erforscht wird. Dies entspricht den Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz, der im Februar dieses Jahres vorgelegt wurde.

 

Quelle: Bundesrat Kompakt – 993. Sitzung des Bundesrates am 18.9.2020

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