BMJ legt Vorschlag für ein neues Rechtsinstitut vor
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Die Verantwortungsgemeinschaft soll in einem neuen Gesetz - dem Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft - geregelt werden. Für das Zustandekommen einer Verantwortungsgemeinschaft sollen folgende Regeln gelten:
- Eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass die Beteiligten einen notariell beurkundeten Vertrag schließen.
- Eine Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Vertragspartner haben können.
- Nur volljährige Personen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft begründen können.
- Ein Vertrag über eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass zwischen den Beteiligten ein persönliches Näheverhältnis besteht.
Folge 17: Verantwortungsgemeinschaft, 1. Teil
Unsere Gäste: Prof. Dr. Isabell Götz, Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp
Die Ampel-Koalition möchte das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen: Woher kommt die Idee und wie weit ist das Vorhaben gediehen? Was ist gemeint, wenn die Ampel-Koalition von Verantwortungsgemeinschaft spricht? Wie werden solche Verantwortungsgemeinschaften heute schon gelebt? Und: Besteht aus rechtlicher Sicht wirklich Regelungsbedarf?
Zum Weiterhören: Im "Einspruch"-Podcast der FAZ (Folge #290) spricht FamRZ-Schriftleiter Prof. Dr. Anatol Dutta über das Eckpunktepapier.
Stufenmodell mit Modul-Wahlmöglichkeiten
Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben.
Für die Rechtsfolgen ist ein Stufenmodell geplant. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übernehmen wollen, dann können sie – in der Aufbaustufe – zwischen verschiedenen Modulen auswählen und diese frei miteinander kombinieren. Zur Auswahl sollen stehen:
- Modul „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“
- Modul „Zusammenleben“
- Modul „Pflege und Fürsorge“
- Modul „Zugewinngemeinschaft“
Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch konsensualen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein.
Details zu den Stufen und Modulen finden Sie im Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft, das auf der Website des BMJ abrufbar ist. Sie finden dort ebenfalls ein Beispielpapier sowie eine einseitige Zusammenfassung. Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage des Eckpunktepapiers in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten – und dabei auch die öffentlichen Rückmeldungen zu dem Papier berücksichtigen. Abonnieren Sie den FamRZ-Newsletter, um über die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs informiert zu werden.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 5.2.2024