Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Vater werden wird nun schwer

Artikel von Sanders zum "Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft" in Heft 15

In FamRZ 2017, Heft 15 beschäftigt sich JProf. Dr. ANNE SANDERS, M. Jur, Bonn mit dem neuen "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht". Mit diesem schuf der Gesetzgeber einen neuen § 1597a BGB zum „Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft“. Verhindert werden soll damit künftig, dass die Vaterschaftsanerkennung allein erfolgt, um einem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und der Mutter ein Bleiberecht zur Ausübung der Personensorge gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG in Deutschland zu verschaffen. Laut Berichten häuften sich diese Fälle der missbräuchlichen Anerkennung in den vergangenen Monaten. Mitunter wurde diese sogar als „kriminelles Geschäftsmodell“ betrieben.

Alte Rechtslage und Neuregelung

Sanders widmet sich in ihrer Abhandlung zuerst der „Vorgeschichte“ des „Verbots der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft“, also der alten Rechtslage. Zwar führte der Gesetzgeber 2008 mit § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB die sogenannte „Behördenanfechtung“ ein. Diese gab der nach Landesrecht zuständigen Behörde die Möglichkeit, die Vaterschaft des Mannes anzufechten. Mit Beschluss v. 17.12.2013 erklärte das BVerfG diese aber gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB a. F. für verfassungswidrig und nichtig.

Anschließend stellt Sanders die neue Regelung umfassend vor und unterzieht sie einer verfassungsrechtlichen Würdigung. Der Beitrag schließt mit einem Blick auf die europarechtliche Dimension des Problems und die neueste Rechtsprechung des EuGH zur Unionsbürgerschaft.

Heft 15 der FamRZ erscheint am 1. August 2017. Eine Vorschau auf das Heft finden Sie hier.

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