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Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes

- Gesetzgebung

Bundestag hat begleitendes Gesetz zur Eheöffnung beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 19/6137) beschlossen.

 

Einheitliche Umwandlung von Lebenspartnerschaften sichern

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die einheitliche Umsetzung der durch das Gesetz zur Einführung des Eheöffnungsgesetzes ermöglichten Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben. Seit Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes am 1.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen. Sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen unter anderem konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht notwendig.

Der Regierung stellt klar, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Außerdem betont sie, dass künftige Regelungen, die sich auf Ehe und Ehegatten beziehen, auch für nicht umgewandelte und daher als solche fortbestehende Lebenspartnerschaften und für Lebenspartner gelten, falls nicht etwas anderes geregelt ist.

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