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Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie

- Gesetzgebung

Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Die Bundesregierung hat zur weiteren Umsetzung der Europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland (Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) werden folgende Regelungen eingeführt:

  • Arbeitgeber müssen künftig unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen.
  • Arbeitgeber von Kleinbetrieben müssen Anträge der Beschäftigten auf den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeit- sowie dem Familienpflegezeitgesetz künftig innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall der Ablehnung begründen.
  • Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, gelten die damit verbundenen Rechte und Rechtsfolgen, insbesondere haben sie auch einen Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung.
  • Die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird erweitert im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter die Vereinbarkeitsrichtlinie fallen.

Die Vorgaben der EU-Richtlinie sind bis August 2022 von allen europäischen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland gebe es zwar mit Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit bereits umfassende Erleichterungen für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, so die Bundesregierung. Mit den oben genannten Erweiterungen wird die Richtlinie nun aber lückenlos umgesetzt.

 

„Vaterschaftsurlaub“: zusätzliche bezahlte Auszeit bei Geburten

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass für den zweiten Elternteil die Möglichkeit bestehen muss, eine zehntägige bezahlte Auszeit rund um die Geburt des Kindes nehmen zu können. Die gelegentlich als „Vaterschaftsurlaub“ bezeichnete Regelung müsse Deutschland aufgrund seiner umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld nicht umsetzen, so die Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel-Koalition jedoch dazu bekannt, eine zweiwöchige Partnerfreistellung nach Geburt einzuführen. Dies werde im Rahmen eines eigenen Gesetzgebungsvorhabens noch im Jahr 2022 angestrebt.

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