Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses am 6.5.2019
Am Montag fand im Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung zum Thema Kindergeldmissbrauch statt. Die Bundesregierung plant, mit einem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch u.a. gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld vorzugehen. Es wurden folgende Sachverständige angehört:
- Ministerialdirigentin Daniela Lesmeister, Abteilungsleiterin Polizei im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen
- Colette Hercher, Präsidentin der Generalzolldirektion
- Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
- Dr. Hermann Plagemann, DAV
- Mario Ohoven, Bundesverband Mittelständische Wirtschaft
- Dr. Gerhard Bosch, Universität Duisburg-Essen
Darüber hinaus nahmen mehrere Organisationen und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung.
Menschenunwürdige Zustände in Deutschland
Lesmeister berichtete von systematischem Betrug beim Bezug von Kindergeld. Das Problem sei, dass EU-Bürger bereits dann einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liege. Bei organisierten Betrugsdelikten würden kinderreiche Familien aus dem EU-Ausland dort angeworben und nach Deutschland transportiert.
Hier werden sie unter anderem in Häusern untergebracht, die sich in einem desolaten baulichen und hygienischen Zustand befinden. Oftmals sind hier nicht einmal die absoluten gefahrenabwehrrechtlichen Mindeststandards, etwa in brandschutzrechtlicher Hinsicht, erfüllt,
berichtete Lesmeister. In den Schrottimmobilien seien Strom und Wasser abgestellt, es gebe Rattenbefall. Für eine Person stünden gerade fünf Quadratmeter zur Verfügung. Mitten in Deutschland würden somit Menschen und insbesondere Kinder unter Bedingungen leben, die nicht nur rechtswidrig, sondern "schlichtweg menschenunwürdig" seien. Das Rechtssystem lasse immer noch zu viel Freiraum für lukrative kriminelle Geschäftsmodelle, die auf maximalen Profit durch systematischen Betrug, verbunden mit minimalem Kostenaufwand für Unterbringung und Verpflegung der Leistungsbezieher, aufbauen würden.
Scheinarbeitsverhältnisse und gefälschte Dokumente
Hercher von der Generalzolldirektion bestätigte in ihrer Stellungnahme, dass oft in organisierten Strukturen die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen fingiert würden. Der Kindergeldbezug werde dabei auch an Scheinarbeitsverhältnisse und gefälschte Dokumente, die einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland belegen sollten, geknüpft. Ebenfalls mittels Täuschungen und Fälschungen, die eine vermeintliche Selbständigkeit belegen sollten, werde vermehrt ein unberechtigter Bezug von weiteren Sozialleistungen erreicht. Der Schaden für die Sozialversicherung sei immens. Den Gesetzentwurf bezeichnete Hercher als "rundes Paket".
Bunk ging auf eine von mehreren geplanten Neuregelungen ein, nach der neu zugezogene Unionsbürger während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden. Damit könne der Gefahr von Leistungsmissbrauch begegnet werden und Überzahlungen könnten maßgeblich verringert werden. "Die Regelung macht Sinn", so der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Kontraproduktiv und europarechtswidrig
Auf schwere Bedenken stieß dieser Gesetzesvorschlag hingegen beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit der Dreimonatsfrist werde der unionsrechtlich garantierte Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaates, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten würden, in europarechtswidriger Weise beschnitten, kritisierte Plagemann für den DAV. Auch andere geplanten Maßnahmen beurteilte der Anwaltverein kritisch. Die Diakonie Deutschland sah ebenfalls einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet.
Der Bundesverband der deutschen Lohnsteuerhilfevereine äußerte die Sorge, dass durch die vorgesehenen Einschränkungen auch Eltern benachteiligt werden könnten, bei denen kein "Missbrauch" vorliege und der Bezug des Kindergelds sachgerecht wäre. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnte den dreimonatigen Ausschluss von Kindergeldleistungen für Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union als "unbegründet, kontraproduktiv und wahrscheinlich auch europarechtswidrig" ab.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 507/2019 vom 6.5.2019