Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Studie zum Digitalen Nachlass veröffentlicht

- Gesetzgebung

Nur wenige Anbieter digitaler Dienste regeln Vererbbarkeit von Accounts

Am vergangenen Mittwoch, den 15.1.2020, stellte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Studie zum Thema „Digitaler Nachlass“ vor. Sie enthält zum einen konkrete Empfehlungen für Online-Dienste zu ihren Einstellungsmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt sie Verbraucherinnen und Verbraucher Möglichkeiten an die Hand, wie diese Vorsorge treffen können, damit nach ihrem Tod ihr digitaler Nachlass unkompliziert in die richtigen Hände kommt.

 

Geprüft wurden PayPal, Microsoft, Apple, Amazon, Sony, Facebook

Die Studie wurde vom Fraunhofer Institut SIT und den Universitäten Regensburg und Bremen erstellt und vom BMJV gefördert. Darin wird zunächst geklärt, was überhaupt zum digitalen Nachlass zählt. Anschließend werden die sich im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass ergebenden Fragen

  • des Verbraucherrechts,
  • des Erbrechts,
  • des Datenschutzrechts
  • des Urheberrechts,

allgemeinverständlich aufbereitet. Die Durchführenden prüften außerdem, wo Anbieter digitaler Dienstleistungen derzeit Verbraucher und deren Erben benachteiligen. Dafür nahmen sie exemplarisch die AGB der Dienste PayPal, Microsoft, Apple, Amazon, Sony und Facebook in den Blick. Mit dem Ergebnis: Bisher regeln nur wenige Dienstanbieter in den AGB explizit die Vererbbarkeit digitaler Werte. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärte dazu:

Wir werden uns die Empfehlungen der Studie, wie die Verbraucherfreundlichkeit bei der Vererbung digitaler Werte verbessert werden kann, genau anschauen. Wir werden dabei auch prüfen, inwieweit über die Verbraucheraufklärung hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig sind.

Die vollständige Studie ist im Internetangebot des BMJV abrufbar.

Zum Weiterlesen:

Zugang zum digitalen Nachlass - FDP-Fraktion legt Antrag vor

Digitaler Nachlass: Klarstellung im TKG gefordert - Ergebnisse des gemeinsamen Symposions von DAV und dit

DAV: Digitalen Nachlass nach Grundsätzen des Erbrechts regeln - Erste Diskussions-Ergebnisse beim 71. Deutschen Juristentag

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 15.2.2020

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