Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Streitwertgrenze steigt – Amtsgerichte sollen bürgernäher entscheiden

BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant eine Reform der gerichtlichen Zuständigkeiten. Mit einem am 24.6.2025 veröffentlichten Gesetzentwurf soll die Streitwertgrenze für die erstinstanzliche Zuständigkeit der Amtsgerichte im Zivilrecht von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden. Begründet wird dies mit der Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte – die letzte Anhebung liegt über 30 Jahre zurück. Zudem sollen Nachbarrechtsstreitigkeiten künftig unabhängig vom Streitwert stets von den Amtsgerichten entschieden werden. Gerade hier sei die Nähe zum Wohnort entscheidend für Bürgernähe und Akzeptanz.

Im Gegenzug sollen komplexe und zunehmend spezialisierungsbedürftige Rechtsgebiete wie Arzthaftungsrecht, Veröffentlichungsstreitigkeiten (z. B. Presserecht oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet) und Vergaberecht generell den Landgerichten zugewiesen werden. Dort sei durch Spezialisierung eine effizientere Bearbeitung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erwarten.

 

Flexiblere Kostenentscheidung bei nachträglicher Streitwertänderung

Künftig soll die Zivilprozessordnung eine Regelung enthalten, die es Gerichten erlaubt, ihre Kostenentscheidung im Urteil oder Beschluss nachträglich anzupassen, wenn sich der Streit- oder Verfahrenswert nachträglich ändert. Dieses Anliegen stammt aus der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2023. Entsprechende Anpassungen sind auch für das FamFG sowie die Verfahrensordnungen der Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vorgesehen. 

Der Entwurf wurde an Länder und Verbände zur Stellungnahme bis zum 11.7.2025 verschickt. Der Gesetzentwurf wurde am 24.6.2025 veröffentlicht und zur Stellungnahme bis 11.7.2025 freigegeben.

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