BMJV legt Gesetzentwurf vor
Das BMJV hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 veröffentlicht. Damit soll der strafrechtliche Schutz gegen Ausbeutung deutlich erweitert werden. Für das Familienrecht interessant ist, dass der Entwurf Änderungen im § 232 StGB vorsieht, der künftig neue Tatbestände umfasst, nämlich:
- die Ausbeutung bei der Ausübung einer Leihmutterschaft,
- die Ausbeutung im Zusammenhang mit einer Adoption,
- sowie die Zwangsheirat.
Damit wird der strafrechtliche Schutz auf Lebensbereiche ausgeweitet, die bislang vor allem familienrechtlich geregelt waren.
Europäische Vorgaben werden umgesetzt
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung geänderter europäischer Vorgaben zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie einer grundlegenden Reform des Menschenhandelsstrafrechts. Nach den Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis und den 2021 vorgelegten Evaluationsergebnissen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen besteht erheblicher Reformbedarf: Die 2016 neu gefassten Menschenhandelstatbestände der §§ 232 ff. StGB sollen übersichtlicher, widerspruchsfrei und praxistauglicher gestaltet werden. Durch die grundlegende Überarbeitung des Menschenhandelsstrafrechts soll der Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland intensiviert und eine effektivere strafrechtliche Verfolgung ermöglicht werden.
Der Referentenentwurf kann auf der Website des BMJV heruntergeladen werden.