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Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien künftig möglich

Bundestag nimmt Gesetzentwurf an

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13.2.2020, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/17154) angenommen. Die FDP stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke ab.

 

Voraussetzungen für die nichteheliche Stiefkindadoption

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26.3.2019 – 1 BvR 673/17– den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.3.2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach der Entscheidung des BVerfG verstößt die beanstandete Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie Stiefkinder in nichtehelichen Familien gegenüber Stiefkindern in ehelichen Familien ohne ausreichenden Grund benachteilige.

Das Gesetz setzt nun die Entscheidung um und ermöglicht die Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien. Die Vorschriften über die Stiefkindadoption in ehelichen Familien werden danach auf Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt entsprechend angewendet. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt liegt nach mindestens vierjährigem Zusammenleben oder bei Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind vor.

 

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Modernes Adoptionsrecht schaffen – Gemeinsame Adoption für nichteheliche Paare sowie Einzeladoption für Ehegatten ermöglichen“ (BT-Drucks. 19/15772), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 19/17154) vorlag. Nur die Antragsteller stimmten dafür, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen „zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (BT-Drucks. 19/2665) stimmte neben den Grünen nur noch die Linksfraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 19/16906). Weiterhin wurde ein Entschließungsantrag der Linken (BT-Drucks. 19/17157) abgelehnt.

 

Zum Weiterlesen:

Kritik an Lösung zur Stiefkindadoption - Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 29.1.2020

Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien - DAV veröffentlicht Stellungnahme zu Diskussionspapier des BMJV

Modernisierung des Adoptionswesens - BMFSFJ entwickelt Kernpunktepapier für Reform

Sog. Stiefkindadoption setzt Ehe oder Lebenspartnerschaft voraus - Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.2.2017 – XII ZB 586/15

Entscheidung zur sog. Stiefkindadoption - Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg v. 17.5.2017

FamRZ-Buch 23: Adoptionsrecht in der Praxis

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