Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Sterbehilfe: Regierung sieht keine Notwendigkeit zu handeln

- Gesetzgebung

BVerfG habe keine Blaupause für Neuregelung vorgegeben

Derzeit sieht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aus dem Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe von 26.2.2020 keine Notwendigkeit zu handeln. Dies erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) am Mittwoch im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Mit dem Urteil sei wieder der Zustand vor der Regelung im Jahr 2015 eingetreten.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) habe sich für Gruppenanträge von Abgeordneten des Bundestages für eine Regelung der Sterbehilfe ausgesprochen. Weiter erklärte Lange, das weitere Vorgehen festzulegen sei nicht Aufgabe der Bundesregierung. Zu der Thematik gebe es wegen ihrer Komplexität außerdem keine abgestimmte Haltung der Bundesregierung. Das BVerfG habe keine Blaupause für eine Neuregelung vorgegeben.

 

Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist nach der BVerfG-Entscheidung verfassungswidrig, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert. Hieraus folgt nicht, so das Gericht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungswegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Daher müsse der Gesetzgeber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibe. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

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