Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Stellungnahme des Bundesrates zum Inklusionsgesetz

Länder machen mehrere Änderungsvorschläge

Der Bundesrat hat in seiner 1050. Sitzung am 20.12.2024 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/14343) der Bundesregierung für ein Kinder- und Jugendhilfe-Inklusionsgesetz Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme mit mehreren Änderungsvorschlägen liegt nun als Unterrichtung (BT- Drucks 20/14505) durch die Bundesregierung vor.

 

Personal-Pooling für mehr Inklusion

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung u.a. auf, den Gesetzentwurf so zu ändern, dass künftig sogenannte Schulbegleitungen für einzelne Schülerinnen und Schüler in einem Personalpool gebündelt werden können. Durch das „Pooling“ wäre ein flexiblerer Einsatz möglich und es würde verschiedene Vorteile bieten: Beispielsweise kann ein Fachkräftemangel ausgeglichen werden. Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme außerdem:

Um den Schutz und das Kindeswohl von jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß Paragraf 34 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) noch besser zu gewährleisten, muss die Zusammenarbeit der verschiedenen öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Hilfe- und Leistungsplanung für die Fälle verbindlich geregelt werden, bei denen sich Leistungsgewährung und Leistungserbringung örtlich unterscheiden.

Die Länderkammer fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zu den Ergänzenden Bestimmungen zur Hilfe- und Leistungsplanung bei Hilfen für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe dahingehend zu überprüfen, verbindliche Regelungen zur Kooperation, Kommunikation und Informationsübermittlung der beteiligten örtlichen Träger der Jugendhilfe zu verankern.

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