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Starke-Familien-Gesetz: Verbesserungen gefordert

- Gesetzgebung

Bundesrat beschließt Stellungnahme

In seiner Sitzung am 15.2.2019 beschloss der Bundesrat eine Stellungnahme zum Starke-Familien-Gesetz. Er begrüßt die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Familienzuschlags, äußert aber auch noch Verbesserungsbedarf an den beabsichtigten Regelungen.

 

Verbesserung für Alleinerziehende

Der Bundesrat spricht sich u.a. dafür aus, Alleinerziehende bei der Reform des Kinderzuschlags mehr in den Blick zu nehmen. Die geplante Obergrenze von 100 Euro, die bei der Anrechnung des Kindeseinkommens auf den Kinderzuschlag unberücksichtigt bleiben, sei zu streichen. Ansonsten würden vor allem ältere Kinder von Alleinerziehenden, die in der Regel relativ hohe Unterhaltsleistungen erhielten, nicht bessergestellt als zuvor. Laut Gesetzentwurf mindern Unterhaltszahlungen den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent, wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus gehendes Kindeseinkommen wird wie bisher zu 100 Prozent angerechnet

 

Für Information und weitere Entbürokratisierung

Dass der Kinderzuschlag auch nach der Reform von voraussichtlich nur ca. 35 Prozent der Berechtigten in Anspruch genommen wird, kann nach Ansicht des Bundesrates nicht hingenommen werden. Anspruchsberechtigte Familien müssten deshalb besser informiert werden. Außerdem sei es erforderlich, das Verfahren zur Beantragung und Gewährung des Kinderzuschlags noch weiter zu vereinfachen. Insbesondere bei den Schnittstellen zu anderen Leistungen wie SGB II, Wohngeld und Unterhaltsvorschüssen sieht der Bundesrat noch Änderungsbedarf.

 

Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabeangebot

Auch die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabeangebot halten die Länder noch für verbesserungswürdig. So sollten auch bei Klassenfahrten keine gesonderten Anträge mehr erforderlich sein. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Teilnahme an Lernfördermaßnahmen nicht daran scheitert, dass Schülerinnen und Schüler die Fahrtkosten nicht aufbringen können, um das Lernangebot anzunehmen. Die Beförderungskosten müssten deshalb ebenfalls übernommen werden.

Zudem fordert der Bundesrat eine Regelung, wonach die Kosten fürs Mittagessen auch dann übernommen werden, wenn es nicht von der Schule selbst angeboten wird. Nach der derzeitigen Rechtslage besteht der Leistungsanspruch nur, wenn die Mittagsverpflegung der Schule obliegt. Die monatliche Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben muss nach Ansicht der Länder angehoben werden. Die bislang gewährten 10 Euro seien zu niedrig, um Aktivitäten wie Musikunterricht oder Sport nachzugehen.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung. Dort wurde das Gesetz bereits am 13.2.2019 in erster Lesung behandelt.

 

Quelle: Bundesrat Kompakt - Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 974. Sitzung am 15.02.2019

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