Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen beschlossen. Dieser hat insbesondere das Ziel, die Zivilgerichtsbarkeit zu stärken und sie bürgernäher auszugestalten. Den Regierungsentwurf finden Sie auf der Website des BMJ.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
Anpassung der Streitwerte an die Geldwertentwicklung
Der in § 23 GVG vorgesehene Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 8.000 Euro angehoben werden. Denn in Verfahren wegen bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Landgerichte als Eingangsinstanz zuständig. Für die erstinstanzliche Zuständigkeit ist regelmäßig der Streitwert entscheidend.
Durch diese Anpassung der Streitwerte an die Geldwertentwicklung wird das Ziel verfolgt, das Fallaufkommen bei den Amtsgerichten in Zivilsachen wieder zu erhöhen und damit die Amtsgerichte zu stärken. Dies ist insbesondere für kleinere Amtsgerichtsstandorte wichtig, da diese den Rückgang der Eingangszahlen nicht durch den Abbau von Stellen kompensieren können. Es besteht daher die Gefahr, dass sie ganz geschlossen werden müssten.
Streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete
Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte die Spezialisierung der Justiz gefördert und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden. Denn zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer. Bei anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle. So sollen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.
Änderung von Kostenentscheidungen
Gerichten ist es bislang nicht möglich eine Kostenentscheidung zu ändern, wenn diese in Folge einer nachträglichen Streitwertänderung oder in Folge einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Wertfestsetzung unrichtig geworden ist. Dies führt zu Wertungswidersprüchen und Ungerechtigkeiten. Deshalb sollen für solche Fälle gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine solche Änderung ermöglichen.
Engpässe im richterlichen Bereich verhindern
Zum anderen soll klargestellt werden, dass eine Abordnung von Richterinnen und Richtern auch an oberste Landesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich ist. Dies kann von Bedeutung werden, wenn dort bei hohem Geschäftsanfall Engpässe im richterlichen Bereich entstehen, welche durch Abordnungen verhindert werden könnten.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 5.6.2024