Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Opfer schwerer Straftaten sollen im Strafverfahren künftig leichter professionelle Unterstützung erhalten. Das Bundeskabinett hat am 25.3.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung beschlossen, mit dem die psychosoziale Prozessbegleitung ausgebaut werden soll. Besonders im Blick stehen Betroffene häuslicher Gewalt.
Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMJV.
Häusliche Gewalt stärker im Blick
Für den familienrechtlichen Bereich ist besonders bedeutsam, dass Betroffene häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung sowie kostenfreie anwaltliche Vertretung erhalten. Zu diesem Zweck wird der Katalog der Straftaten erweitert, bei denen die Beiordnung eines Opferanwalts und damit auch eine Prozessbegleitung möglich ist.
Erleichterter Zugang für Kinder und Jugendliche
Auch Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, rücken stärker in den Blick. Ihnen kann eine psychosoziale Prozessbegleitung künftig von Amts wegen beigeordnet werden; eines gesonderten Antrags bedarf es dann nicht mehr.
Erleichterungen sieht der Entwurf außerdem für erwachsene Opfer schwerer Straftaten vor. Ihr Anspruch auf kostenfreie Begleitung hängt künftig nicht mehr davon ab, dass sie ihre besondere Schutzbedürftigkeit eigens darlegen.
Weitere Änderungen im Verfahren
Daneben führt der Entwurf eine Hinweispflicht für Ermittlungsbehörden und Gerichte ein. Ergeben sich im Verfahren Anhaltspunkte für einen Anspruch, sind Betroffene auf die Möglichkeit einer kostenfreien psychosozialen Prozessbegleitung hinzuweisen. Darüber hinaus wird eine nachträgliche Beiordnung eröffnet. Prozessbegleiterinnen und -begleiter sollen zudem künftig über den Termin der Hauptverhandlung informiert werden.
Auch die Vergütung soll angepasst werden. Vorgesehen sind höhere Pauschalen für das Vorverfahren und das gerichtliche Verfahren sowie erstmals eine Vergütung für die Betreuung nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens. Zusätzlich werden besonders zeitintensive oder fahrtaufwändige Begleitungen künftig berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren und wird Bundestag und Bundesrat zugeleitet.