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Stärkung der Kinderrechte

- Gesetzgebung

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt Gesetzentwurf vor

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 3.6.2019 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Kinderrechte und zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Art. 6 GG durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorranges des Kindeswohles vor.

 

Art. 6 GG ändern

Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern ist auch ein Ziel, über das sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag von 2018 einigten. Zum Problem heißt es im Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Es ist […] an der Zeit, dass – über den Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des deutschen Rechts hinaus – im Grundgesetz selbst eine starke Subjektstellung von Kindern verankert wird, um aufgrund der Bindung von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung an das Grundgesetz eine stärkere Kindeswohlorientierung und entsprechende Reformen zu befördern.

Nach der historischen Konzeption des Artikels 6 GG würden Kinder ausschließlich im Zusammenhang mit dem Elternrecht und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt. Der in Art. 6 Abs. 1 GG konstituierte besondere Schutz der staatlichen Ordnung beziehe sich zwar auf Ehe und Familie, nenne aber Kinder nicht ausdrücklich. Dies sei zu ändern, so die Grünen.

Volltext: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Ergänzung des Artikels 6 zur Stärkung der Kinderrechte) – BT-Drucks. 19/10552

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