Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Spanien: Geteiltes Sorgerecht für Tiere

- Gesetzgebung

Haustiere gelten künftig nicht mehr als Sachen – mit Folgen auch im Familienrecht

Am gestrigen Mittwoch trat in Spanien eine Gesetzesreform in Kraft, die Tiere besser schützen soll. Künftig sind diese nicht mehr als Sache, sondern als „Lebewesen, die mit Empfindungen ausgestattet sind“ zu betrachten. In Europa gibt es ähnliche Regelungen bereits in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Frankreich und Portugal. Spanien hat für den besseren Tierschutz unter anderem Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches geändert.

 

Tierwohl steht im Mittelpunkt

Zum Beispiel werden mit der Gesetzesänderung Kriterien festgelegt, anhand derer die Gerichte im Fall einer Scheidung künftig über den Verbleib des Haustieres entscheiden. Unter Berücksichtigung der Interessen der Besitzer und des Wohlergehens des Tieres könne gegebenenfalls auch eine Aufteilung des Sorgerechts stattfinden. Beide Besitzer müssten dann sicherstellen, dass das Wohl des Tieres gewährleistet sei. Sei dies nicht der Fall, könne die Betreuung des Haustieres richterlich untersagt werden. Zudem könne das Gericht Herrchen oder Frauchen auch zur Zahlung von Unterhalts- oder Pflegekosten verpflichten. Tiere dürfen in Zukunft auch nicht mehr in Hypotheken aufgenommen werden. Sie werden außerdem für „absolut unpfändbar erklärt“.

Die Reform ist der erste Schritt hin zu einem Gesetz zum Tierwohl, das die Partei Unidas Podemos (UP), linksalternativer Juniorpartner in der Regierungskoalition unter dem Sozialisten Pedro Sánchez, ausgearbeitet hat. Es soll in den nächsten Monaten dem Parlament vorgelegt werden.

 

Zum Weiterlesen:

"Wie kommt der Ehehund ins Ehebett? Ein Beitrag zur Rechtsprechung rund um den Hund in der Familie" von Isabell Götz in FamRZ 2020, 313 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

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