Bundesregierung beschließt Verordnungsentwurf für Aktenmoratorium
Die Bundesregierung plant Entschädigungs- bzw. Anerkennungsleistungen für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind. Dazu hat sie am 4.10.2023 die vom Bundesjustizministerium vorgelegte Erste Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV) beschlossen.
Aktenaussonderung bis 2030 ausgesetzt
Mit dieser Änderungsverordnung wird die Aussonderung von gerichtlichen Akten zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zunächst bis Ende 2030 ausgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass auch in länger zurückliegenden Fällen der Nachweis der Betroffenheit mittels Zugriffes auf diese Akten möglich bleibt.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Den Verordnungsentwurf finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 4.10.2023