Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Selbstbestimmungsgesetz: Eckpunktepapier veröffentlicht

Geschlechtseintrag und Vornamen ändern durch Erklärung beim Standesamt

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben heute gemeinsam die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.

 

Ärztliches Attest oder Gutachten nicht länger erforderlich

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein.

Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:

Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärte zudem, dass es bei dem Gesetzesvorhaben nicht darum gehe, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen: „Uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.“

Das vollständige Eckpunktepapier zum Download finden Sie auf der Website des BMJ.

 

Zum Weiterlesen:

Dagmar Coester-Waltjen und Wolfram Henn: Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, FamRZ 2021, 1589 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Wolf Sieberichs: Die diversen Geschlechter, FamRZ 2019, 329 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Moritz L. Jäschke: Das „dritte Geschlecht“ und das Abstammungsrecht, FamRZ 2018, 887 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Wolf Sieberichs: Das unbestimmte Geschlecht, FamRZ 2013, 1180 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 30.6.2022

Zurück