Inklusive Elternschaft des nicht-biologischen Elternteils ab Geburt
Die Schweizer haben am Sonntag der "Ehe für alle" mit einer klaren Mehrheit von 64 Prozent der Stimmen zugestimmt; auch alle Kantone votierten dafür. Künftig steht damit auch in der Schweiz die Ehe allen Paaren offen – unabhängig des Geschlechts der Partnerinnen oder Partner. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte in einer Ansprache am Sonntag:
Der Bundesrat begrüßt diesen Entscheid, denn der Staat soll den Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Privatleben zu gestalten haben. […] Wer sich liebt und heiraten will, soll das künftig tun dürfen.
Der Bundesrat werde den Volkswillen rasch umsetzen. Es brauche aber noch Anpassungen auf Verordnungsstufe. Die neuen Bestimmungen können aber voraussichtlich am 1.7.2022 in Kraft treten.
Mit-Mutter hat gleiche Rechte wie Vater
Die eingetragene Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren wird damit hinfällig. Sie kann ab Inkrafttreten der Ehe für alle in eine Ehe umgewandelt, aber nicht mehr eingegangen werden. Damit entfallen auch die rechtlichen Unterschiede, die zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe bestanden haben. Konkret heißt das:
- Gleichgeschlechtliche Paare erhalten auch Zugang zur gemeinschaftlichen Adoption.
- Verheiratete Frauenpaare können die gesetzlich geregelte Samenspende in Anspruch nehmen.
- Die erleichterte Einbürgerung wird auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers gelten.
In der Schweiz wird nach Änderung des Zivilgesetzbuches künftig auch eine Frau, entsprechend den bisherigen Regelungen zur Vaterschaft eines Mannes, als Mit-Mutter zweiter rechtlicher Elternteil werden, wenn sie
- bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
- die Mit-Mutterschaft anerkannt hat,
- die Mit-Mutterschaft – in Fällen der Einwilligung in eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung – gerichtlich festgestellt werden kann.
In Deutschland wurde das Abstammungsrecht noch immer nicht an die Ehe für alle angepasst.