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Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen

- Gesetzgebung

Referentenentwurf des BMJV

Am 9.1.2020 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen an die Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Der Entwurf dient der Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, gesetzlich klarzustellen, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“.

 

Keine medizinische Notwendigkeit

In der Bundesrepublik Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind. Betroffene und ihre Verbände sowie nationale, europäische und internationale Organisationen kritisieren diese Praxis seit Jahren und fordern die Einführung eines Verbots geschlechtsverändernder Operationen im Kindesalter.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sieht folgende Lösung vor:

  • Verbot geschlechtsverändernder operativer Eingriffe an Kindern durch Einschränkung der Personensorge der Eltern,
  • Ausnahme für solche Eingriffe, die das Familiengericht zur Abwendung einer Lebensgefahr oder erheblichen Gesundheitsgefahr genehmigt hat,
  • Ausnahme für solche Eingriffe ohne Bezug zu einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr, die ein mindestens 14jähriges Kind begehrt, wenn weitere Voraussetzungen eingehalten sind (u. a. Zustimmung der Eltern und Genehmigung des Familiengerichts).

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