Bundestag beschließt Entwurf des UBSKM-Gesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am 31.1.2025 das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird erstmals eine oder ein unabhängiger Bundesbeauftragter gegen sexuellen Missbrauch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zudem werden der Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission dauerhaft verankert. Bundesfamilienministerin Lisa Paus betont die Bedeutung des Gesetzes:
Jeden Tag erleben über 50 Kinder in unserem Land sexuellen Missbrauch – eine unfassbare Zahl […]. Mit dem UBSKM-Gesetz setzen wir ein klares Zeichen: Über Missbrauch darf nicht hinweggesehen werden, Betroffene müssen Gehör finden.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
Das Gesetz beinhaltet unter anderem:
- Dauerhafte Strukturen zur Prävention und Aufarbeitung: Der UBSKM und die Aufarbeitungskommission werden gestärkt und erhalten eine regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag.
- Mehr Unterstützung für Betroffene: Der Betroffenenrat erhält eine zentrale Rolle in der politischen Beratung, um Anliegen von Betroffenen besser einzubringen.
- Erweiterte Schutzmaßnahmen: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird mit Präventionsaufgaben betraut, und in der Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Schutzkonzepte eingeführt.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 31.1.2025