Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Im Januar hat das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen vorgelegt. Dieser wurde grundlegend überarbeitet und am 23.9.2020 als Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom Bundeskabinett beschlossen. Damit soll das Recht intergeschlechtlicher Kinder auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden.

 

Verbot von zielgerichteten geschlechtsangleichenden Operationen

In einem neuen § 1631e BGB wird Eltern die Einwilligung in zielgerichtete geschlechtsangleichende Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verboten. Die Einwilligung in operative Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen ist nur dann möglich, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. In diesen Fällen bedarf die Einwilligung einer familiengerichtlichen Genehmigung, die dann erfolgt, wenn der operative Eingriff dem Kindeswohl am besten entspricht. Das familiengerichtliche Verfahren soll dabei vereinfacht werden. Zusätzlich soll die die Aufbewahrungsfrist für die Patientenakte des Kindes verlängert werden. Dadurch soll es Betroffenen ermöglicht werden, die Durchführung der Behandlung und ihre Berechtigung nachzuvollziehen.

Zurück