Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 14.1.2026
Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung.
An der Anhörung nahmen folgende Personen teil:
- Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund
- Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familie
- Kerstin Niethammer-Jürgens von der Bundesrechtsanwaltskammer
- Marko Oldenburger vom Deutschen Anwaltverein
- Gregor Thüsing von der Universität Bonn
- Richterin am Bundesgerichtshof Christina Pernice
- Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School
- Gregor Thüsing von der Universität Bonn
Voraussetzungslose Antragsmöglichkeit und Anfechtungsfrist in der Kritik
In der Anhörung kritisierte Lucy Chebout, der Gesetzentwurf schieße über das von Karlsruhe vorgegebene Ziel hinaus. Statt einer zweiten Chance erhalte der leibliche Vater faktisch unbegrenzt viele Möglichkeiten. Die „voraussetzungslose Antragsmöglichkeit“ setze immer wieder die umfassende Prüfung der rechtlichen Vaterschaft in Gang.
Ähnlich äußerte sich Sophie Schwab: Der Entwurf schwäche bestehende Elternschaften und könne für Kinder zu einem dauerhaften Schwebezustand führen, der dem Kindeswohl widerspreche. Problematisch sei zudem, dass auch Vergewaltigern und anderen Gewalttätern wiederholte Anfechtungen offenstünden. Kerstin Niethammer-Jürgens warnte vor zusätzlichen, schwierigen Verfahren infolge der vorgesehenen Anfechtungsfrist, zumal das Interesse leiblicher Väter an Teilhabe zunehme. Gleichwohl zeigte sie sich überzeugt, dass die Familiengerichte dies bewältigen könnten.
Auch Marko Oldenburger befürchtete fristwahrende, aber wenig erfolgversprechende Verfahren. Für die Kindesentwicklung sei eine frühzeitige Klärung wichtig; die unbeschränkte Wiederaufnahmemöglichkeit stehe dem entgegen. Das Anfechtungsrecht sollte daher an einen erkennbaren Verantwortungswillen geknüpft werden.
Gesetzentwurf enthalte zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe
Gregor Thüsing hielt diese Bedenken für überzogen und verwies darauf, dass entsprechende Kritik bereits im Referentenentwurf berücksichtigt worden sei. Andere Sachverständige beanstandeten die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe. Christina Pernice warnte vor uneinheitlicher Rechtsprechung und einer Gefahr der Rechtszersplitterung. Henrike von Scheliha kritisierte zudem, der Entwurf verpasse die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts und halte am Zwei-Eltern-Prinzip fest. Thüsing entgegnete, eine solche Grundsatzdebatte erfordere mehr Zeit; vorrangig sei die fristgerechte Umsetzung der Karlsruher Vorgaben.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 14 vom 14.1.2026