Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5.11.2025
Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurde am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Regierungsentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BT-Drucks. 21/1849) beraten. Der Grundtenor war: Die Stärkung der Amtsgerichte findet breite Zustimmung, Detailfragen – insbesondere zu Rechtsmittelstreitwerten – bleiben umstritten. Kurzfristig in die Anhörung einbezogen wurde zudem ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte (Ausschussdrucks. 21(6)28).
Gerichte personell und technisch ausreichend ausstatten
In den Stellungnahmen wurde betont, dass durch die Stärkung der Amtsgerichte der ortsnahe Zugang zur Justiz gewährleistet werde (u. a. Beate Gsell). Mehrfach und ausdrücklich hervorgehoben wurde die Notwendigkeit ausreichender personeller und technischer Ausstattung der Amtsgerichte (u. a. Heike Kremer, Bernd Scheiff). Befürwortet wurden zudem regelmäßige Evaluationen; kritisch gesehen wurden mögliche Belastungen für die Amtsgerichte und der verschobene Anwaltszwang (u. a. Thomas von Plehwe). Aus zivilgesellschaftlicher Sicht verwies HateAid (Franziska Benning) auf Chancen bei digitaler Gewalt, mahnte aber niederschwelligen Rechtsschutz (z. B. abgesenkte Streitwerte für einfache Fälle) an. Der Rechtsanwalt Daniel Otte regte weitergehende Spezialisierung und einen stärkeren KI-Einsatz an. Eine ausführliche Zusammenfassung der Beiträge finden Sie aus der Website des Deutschen Bundestags.
Der kurzfristig vorgelegte Änderungsantrag der Regierungsfraktionen sieht eine Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung und einer Vielzahl von Gesetzen vor. So soll die Berufungswertgrenze inflationsbedingt von 600 auf 1.000 Euro angehoben werden, die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde soll von 20.000 auf 25.000 Euro steigen und die Wertgrenzen für Kostenbeschwerden von 200 auf 300 Euro. Es sei zu erwarten, so der Antrag, dass sich durch die Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte die Anzahl der Rechtsmittelverfahren vor den Gerichten der Länder sowie vor dem Bundesgerichtshof geringfügig reduzieren wird.