Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche

- Gesetzgebung

Referentenentwurf zur Aufhebung von § 219a StGB

Das Bundesministerium der Justiz hat gestern einen Referentenentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch - StGB) veröffentlicht. Mit der Aufhebung soll zum einen erreicht werden, dass sich betroffene Frauen besser informieren können. Ärztinnen und Ärzte müssen Frauen in dieser schwierigen Situation unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Anpreisende Werbung bleibt weiterhin verboten.

Der Entwurf wurde am 25.1.2022 an Länder und Verbände verschickt. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 16.2.2022 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

 

Bundesjustizminister: „Unhaltbarer Zustand“

Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a I-III StGB vornehmen, müssen bislang u.a. mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich, etwa auf ihrer Homepage, bereitstellen. Sie sind auch gehindert, auf diese Weise bekannt zu geben, welche Methode des Schwangerschaftsabbruchs sie anbieten.

Betroffenen Frauen werde hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes erschwert, heißt es im Entwurf. Dies behindere den Zugang zu fachgerechter medizinischer Versorgung sowie die freie Arztwahl und verletze das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das sei ein „unhaltbarer Zustand“ und „passt nicht in unsere Zeit“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann.

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