Beschlüsse der 990. Bundesratssitzung am 5.6.2020
Am 5.6.2020 fand die 990. Sitzung des Bundesrates statt. Auf der Tagesordnung standen insgesamt 47 Vorlagen, darunter auch einige mit familienrechtlicher Relevanz. So billigte der Bundesrat abschließend zahlreiche Gesetze, unter anderem Corona-Steuerhilfen, die Rentenerhöhung sowie das Verbot von Konversionsbehandlungen.
Lohnersatz für Eltern und pflegende Angehörige
Der Bundesrat stimmte zahlreichen Steuerhilfen in der Corona-Krise zu, darunter der Verlängerung der Lohnersatzzahlungen für Eltern. Wer die eigenen Kinder während der Corona-Pandemie betreuen muss und deshalb nicht arbeiten kann, wird für seinen Verdienstausfall entschädigt. Statt wie bisher auf sechs haben Eltern künftig Anspruch auf zehn Wochen Lohnersatzzahlungen. Alleinerziehende können diese bis zu zwanzig Wochen lang beziehen. Der Entschädigungsanspruch wurde außerdem auf erwerbstätige Personen erweitert, die eine coronabedingte Versorgungslücke in der häuslichen Pflege auffangen.
Rentenerhöhung um rund 55 Euro
Außerdem stimmte der Bundesrat der Rentenerhöhung zu. Ab dem 1.7.2020 steigen die Altersbezüge im Westen um 3,45 % und im Osten um 4,2 %. Die Standardrente beträgt damit künftig im Westen 1538,55 Euro monatlich (51,37 Euro mehr als im Vorjahr) und im Osten 1495,35 Euro (60,30 Euro mehr als im Vorjahr).
Quelle: Bundesrat Kompakt – 990. Sitzung des Bundesrates am 5.6.2020