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Regelstudienzeit für Jura künftig 10 Semester

- Gesetzgebung

Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu

Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften wird auf fünf Jahre erhöht. Dies hat der Bundesrat in seiner 982. Sitzung am 8.11.2019 beschlossen. Er stimmte abschließend einem Gesetz zu, das der Bundestag drei Wochen zuvor verabschiedet hatte.

 

Tatsächliche Studiendauer beträgt faktisch 11,3 Semester

Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates vom Februar dieses Jahres zurück. Darin hatten die Länder die Erhöhung gefordert, um das Jurastudium vergleichbaren Masterstudiengängen anzupassen. Der Bundestag nahm bei der Verabschiedung lediglich einige rechtsförmliche Änderungen vor.

Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei nicht ausreichend: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch

  • die Reform der Juristenausbildung 2002/2003,
  • die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung,
  • die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen

sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

 

Längerer BAföG-Bezug

Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf den BAföG-Bezug: Jurastudentinnen und -Studenten haben künftig länger Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Der Studienerfolg soll nicht von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängen, hatte der Bundesrat in seinem Entwurf argumentiert - und damit offenbar den Bundestag überzeugt.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

Quelle: Bundesrat Kompakt - 982. Sitzung des Bundesrats am 8.11.2019

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