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Reformpläne zum Namensrecht: Länder nehmen Stellung

- Gesetzgebung

1037. Sitzung des Bundesrates am 20.10.2023

In seiner Plenarsitzung am 20.10.2023 äußerte sich der Bundesrat zu den Plänen der Bundesregierung für eine Modernisierung des deutschen Namensrechts. In ihrer Stellungnahme fordert die Länderkammer einige Änderungen am Gesetzentwurf, insbesondere ein späteres Inkrafttreten der Reform, um eine Anpassung der technischen Verfahren der Standesämter zu ermöglichen.

 

Weitere Kritikpunkte am Gesetzesvorschlag

Den Plan der Bundesregierung, namensrechtliche Regelungen, die sich aus bestimmten nationalen Traditionen ableiten, in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen, hält der Bundesrat für nicht sinnvoll. Für solche besondere Regelungen gebe es ein eigenes Gesetz, das Minderheiten-Namensänderungsgesetz. Der Bundesrat bittet daher in seiner Stellungnahme darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Regelungen der §§ 1355b, 1617f, 1617g und 1617h, die allesamt nationale Minderheiten betreffen, sinnvollerweise in das Minderheiten-Namensänderungsgesetz integriert werden sollten.

Weiterhin befindet der Bundesrat, dass die Regelungen, um eine Änderung des Geburtsnamens allen betroffenen Personengruppen zu ermöglichen, in §§ 1617d und 1617i BGB-E nicht ausreichend seien und einer Ergänzung bedürften. Ebenso wird die Bundesregierung gebeten, eine Klarstellung in das Gesetz aufzunehmen, dass Personen mit Namensänderungen nach § 65 FGB ebenfalls von der Rückbenennungsmöglichkeit nach § 1617e Absatz 3 BGB-E Gebrauch machen können. Die vollständige Stellungnahme des Bundesrats können Sie hier herunterladen.

 

Fortgang des parlamentarischen Verfahrens

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung. Als nächstes berät der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung der Länderkammer.

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