Auftaktveranstaltung im Bundesministerium der Justiz
Am 4. und 5.7.2024 fand im Bundesministerium der Justiz die Auftaktveranstaltung der Bund-Länder-Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ statt. Die Kommission wird das zivilprozessuale Verfahrensrecht vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung überprüfen. Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern hatten die Einsetzung der Reformkommission auf Initiative Bayerns auf dem Dritten Bund-Länder-Digitalgipfel im November 2023 beschlossen.
Die Leitung der Kommission hat das Bundesministerium der Justiz, das Bayerische Staatsministerium der Justiz und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg inne. In der Kommission sind der Bund und alle Länder vertreten. Weitere Mitglieder der Kommission sind Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft, des Bundesgerichtshofs, der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Deutschen Richterbundes, der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins, des Legal Tech Verbandes und des EDV-Gerichtstages.
Auftrag und Zielsetzung der Reformkommission
Die Eingangszahlen bei den Zivilgerichten sind schon seit längerer Zeit rückläufig. Nach den Ergebnissen einer vom Bundesministerium der Justiz beauftragten Studie aus dem vergangenen Jahr liegt ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung darin, dass Rechtsschutzsuchende den Zivilprozess verbreitet als zu komplex und zu zeitaufwendig empfinden. Die Modernisierung des Zivilprozesses soll nun Voraussetzung dafür schaffen, es für Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu machen, ihre Streitigkeiten untereinander vor deutschen Zivilgerichten auszutragen. Die Aufgabenstellung der Reformkommission ist es, die Regelungen zum Zivilprozess noch einmal grundlegend und mit breitem Blick auf weiteren Anpassungsbedarf und weiteres Digitalisierungspotenzial zu untersuchen.
Arbeitssitzungen der Kommission
In der Auftaktsitzung der Kommission wurden die Erwartungen an den Zivilprozess der Zukunft, die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen sowie generelle Gesichtspunkte eines KI-Einsatzes in der Ziviljustiz diskutiert, um so ein Leitbild für den Zivilprozess der Zukunft zu entwickeln. Prof. Dr. Meller-Hannich, Prof. Dr. Althammer und Prof. Dr. Paschke führten mit Impulsreferaten in die jeweilige Thematik ein. In den folgenden Arbeitssitzungen der Kommission, im September in Hamburg und im Oktober in München, werden einzelne Themenkomplexe und Reformansätze vorgestellt und diskutiert:
- Leichterer Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zur Justiz, etwa über ein zentrales Justizportal.
- Zeitgemäße digitale Kommunikationswege, etwa über Plattformlösungen.
- Bessere Strukturierung des Prozessstoffs und des Verfahrens.
- Neue Verfahrensarten, wie ein leicht zugängliches Online-Verfahren.
Der Abschlussbericht der Kommission mit Vorschlägen für einen Zivilprozess der Zukunft ist für Ende 2024 vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 4.7.2024