Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 beschlossen. Das BMJV hatte dazu im Oktober 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Für das Familienrecht interessant ist, dass der Entwurf Änderungen im § 232 StGB vorsieht, der künftig neue Tatbestände umfasst, nämlich:
- die Ausbeutung bei der Ausübung einer Leihmutterschaft,
- die Ausbeutung im Zusammenhang mit einer Adoption,
- sowie die Zwangsheirat.
Damit wird der strafrechtliche Schutz auf Lebensbereiche ausgeweitet, die bislang vor allem familienrechtlich geregelt waren.
Vorgeschichte der Reform
Bereits der Referentenentwurf zielte darauf, die 2016 neu gefassten Menschenhandelstatbestände der §§ 232 ff. StGB übersichtlicher und praxistauglicher zu gestalten. Hintergrund waren insbesondere Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis und Evaluationsergebnisse, die Reformbedarf bei den bestehenden Vorschriften aufgezeigt hatten. Mit dem Regierungsentwurf soll zudem die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.
Der Entwurf wird nun dem Bundesrat und dem Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.