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Reform des Vormundschaftsrechts: Diskussionsteilentwurf veröffentlicht

- Gesetzgebung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet zurzeit an einer Reform des Vormundschaftsrechts. Bereits am 18. August 2016 veröffentlichte es einen Diskussionsteilentwurf des geplanten Gesetzes, der den Zwischenstand der Reformarbeiten wiedergibt. Er beruht auf den Grundlagen der Eckpunkte für die weitere Reform des Vormundschaftsrechts vom 13. Oktober 2014 und ist online auf der Website des Justizministeriums einsehbar. In FamRZ 2016, Heft 24, erscheint ein Beitrag von Prof. Dr. Barbara Veit, der sich mit dem Thema „Die Reform des Vormundschaftsrechts“ befassen wird.

Inhalte des Diskussionsteilentwurfs

Der Teilentwurf enthält eine Neufassung der Vorschriften zu Begründung, Führung und Ende der Vormundschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch. Darin wird die Personensorge des Vormunds inhaltlich stärker konkretisiert. Gesetzlicher Maßstab für dessen Amtsführung soll das Recht des Mündels auf Fürsorge, Erziehung und Förderung seiner Entwicklung sein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Auswahl des richtigen Vormunds für den Mündel. Das Gesetz wird hierzu durch die Möglichkeit ergänzt, das Jugendamt oder einen Vormundschaftsverein als vorläufigen Vormund zu bestellen. Nach Möglichkeit soll die Bestellung einer natürlichen Person als Vormund gefördert werden.

Reformbedarf im Bereich des Vormundschaftsrechts

Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes von 2011 hat sich die Situation von Kindern und Jugendlichen, die unter Amtsvormundschaft stehen, bereits stark verbessert. Dennoch besteht noch Reformbedarf: Insbesondere soll durch den Gesetzentwurf der Sorge für die Person des Mündels gegenüber der Sorge für sein Vermögen mehr Bedeutung zukommen. Zudem sind viele Vorschriften des Vormundschaftsrechts veraltet; sie stammen zum Teil noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches Ende des 19. Jahrhunderts.

Die weiteren Reformarbeiten werden sich insbesondere mit einer Neufassung und Modernisierung der Vorschriften zur Vermögenssorge befassen. Diese wie u. a. auch die Vorschriften zu Aufwendungsersatz und Vergütung sollen künftig in das Betreuungsrecht integriert werden. Dort spielen sie eine weitaus bedeutendere Rolle spielen als im Vormundschaftsrecht.



Quelle: Mitteilung des BMJV vom 18. August 2016

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