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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Im Juni hat das BMJV einen umfangreichen Gesetzesentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Beide Rechtsgebiete sollen insgesamt neu strukturiert werden. Den Entwurf hat das Bundeskabinett nun am Mittwoch, den 23.9.2020 beschlossen.

 

Reform des Vormundschaftsrechts

Das Vormundschaftsrecht, das zum Großteil noch aus dem Jahr 1986 stammt, soll umfassend reformiert und modernisiert werden. So sollen die Personensorge für Minderjährige gestärkt und die Vorschriften zur Vermögenssorge modernisiert werden. Der Mündel soll dabei mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen. Auch die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden.

 

Modernisierung des Betreuungsrechts

Auch im Betreuungsrecht bedarf es einer grundlegenden Modernisierung. Durch die Reform soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt werden. Außerdem soll die Qualität der rechtlichen Betreuung in der praktischen Umsetzung verbessert werden. Der Vorrang der Wünsche des Betreuten wird als zentraler Maßstab des Betreuungsrechts normiert, die betroffene Person soll zudem in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden werden.

 

Stärkung von Betreuungsvereinen

Zusätzlich enthält der Gesetzesentwurf eine Neuregelung zu Anerkennung, Aufgaben und finanzieller Ausstattung der Betreuungsvereine. So soll deren Arbeit gestärkt sowie eine verlässliche öffentliche Förderung durch Länder und Kommunen sichergestellt werden.

 

Regelung zur Ehegattenvertretung

Zusätzlich enthält das Reformvorhaben eine Regelung zur Ehegattenvertretung. So sollen Ehegatten einander befristet für drei Monate in Angelegenheiten der Gesundheitssorge kraft Gesetzes gegenseitig vertreten können. Diese Regelung soll dann zum Tragen kommen, wenn ein Ehegatte z. B. aufgrund einer Krankheit diese Angelegenheiten vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann.

 

Quelle: Pressemitteilungen des BMJV v. 23.6.2020 und v. 23.9.2020

 

Zum Weiterlesen:

Aufsatz: „Die Reform des Vormundschaftsrechts nach dem zweiten Diskussionsteilentwurf“ von Prof. Dr. Barbara Veit in FamRZ 2019, 337 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: „Die Reform des Vormundschaftsrechts geht in die nächste Runde“ von Prof. Dr. Barbara Veit und Dipl.-Jur. Simon Marchlewski in FamRZ 2017, 779 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: „Assistenzprinzip und Erwachsenenschutz“ von Prof. Dr. Dr. h. c. Volker Lipp in FamRZ 2017, 4   (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: „Gesetzliche Beistandschaft unter Ehegatten und Lebenspartnern bei Handlungsunfähigkeit?“ von Prof. Dr. Anatol Dutta in FamRZ 2017, 581 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

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