Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Reform des Versorgungsausgleichsrechts beschlossen

Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge

Der Versorgungsausgleich (VersAusgl) wurde zuletzt im Jahr 2009 im Rahmen der Strukturreform auf eine neue Grundlage gestellt. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass sich die VersAusglG-Reform bewährt hat. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett gestern mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts des BMJV zu Teilaspekten eine Nachjustierungen beschlossen. Darüber hinaus ist eine Evaluierung des VersAusgl vorgesehen. Auf deren Grundlage wird die Bundesregierung über weitergehenden Handlungsbedarf entscheiden.

Durch die Änderungen sollen künftig bei der Teilung von Anrechten der betrieblichen Altersvorsorge häufiger Anrechte der ausgleichsberechtigten Person bei dem Versorgungsträger der Ausgleichspflichtigen entstehen. Hierdurch werden Transferverluste vermieden, die oftmals bei der Neubegründung von Anrechten bei einem externen Versorgungsträger eintreten.

Der Regierungsentwurf, der hier abrufbar ist, wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt und im Anschluss im Bundestag beraten.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 25.11.2020

Zurück