BMJV legt Gesetzentwurf vor
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat am 11.5.2026 einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Dieser wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10.7.2026 Stellung zu nehmen.
Schutz vor häuslicher Gewalt und Stärkung der Kinderrechte
Einen Schwerpunkt bildet der Schutz vor häuslicher Gewalt. Der Entwurf will hierfür erstmals ein ausdrückliches gesetzliches Gesamtkonzept im Sorge- und Umgangsrecht schaffen. Vorgesehen ist unter anderem, häusliche Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention gesetzlich zu definieren, den Schutz des Kindes vor miterlebter Gewalt ausdrücklich dem Kindeswohl zuzuordnen und klarzustellen, dass Umgang ausgeschlossen werden kann, wenn Gewalt gegen den anderen Elternteil vorliegt und dies zum Schutz von dessen körperlicher Unversehrtheit erforderlich ist. Außerdem sollen Familiengerichte leichter Schutzmaßnahmen wie Gewaltpräventionsberatungen, soziale Trainingskurse oder eine Umgangspflegschaft anordnen können. Eine gleichlautende Regelung zum Umgangsverfahren ist bereits im Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel und zu Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz enthalten.
Darüber hinaus sollen Kinder in ihrer Rechtsposition gestärkt werden. Der Gesetzentwurf sieht zusätzliche Mitbestimmungsrechte vor und will die maßgeblichen Kindeswohlgesichtspunkte klarer im Gesetz abbilden. Diese sollen sich ausdrücklich an der familiengerichtlichen Rechtsprechung und an der UN-Kinderrechtskonvention orientieren.
Neuerungen bei Sorge, Betreuung und Systematik
Erleichterungen sind ferner für nicht verheiratete Eltern vorgesehen. Erkennen die Eltern die Vaterschaft übereinstimmend an, sollen sie künftig ohne zusätzliche Sorgeerklärungen automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten, sofern kein Elternteil widerspricht. Damit würde das bisherige Erfordernis einer gesonderten öffentlichen Beurkundung entfallen.
Auch die Betreuung des Kindes nach Trennung soll neu geordnet werden. Nach dem Entwurf sollen getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum Angelegenheiten des täglichen Lebens eigenständig entscheiden können. Zudem sollen unterschiedliche Betreuungsmodelle – vom Residenzmodell bis zum asymmetrischen oder symmetrischen Wechselmodell – erstmals ausdrücklich gesetzlich benannt werden, ohne einem Modell von vornherein den Vorrang einzuräumen.
Klargestellt werden soll auch, dass Eltern untereinander oder mit Dritten Vereinbarungen über Sorge und Umgang treffen können. Schließlich soll das Kindschaftsrecht insgesamt systematischer und verständlicher gefasst werden.