Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Reform des europäischen Kindschaftsverfahrensrechts

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EU-Kommission legt Reformvorschläge für Brüssel IIa-Verordnung vor

Am 30. Juni 2016 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine Reform der Brüssel IIa-Verordnung vorgelegt.

Der kindschaftsrechtliche Teil der Verordnung legt innerhalb der Europäischen Union nicht nur die internationale Zuständigkeit in Kindschaftssachen fest und regelt die Anerkennung und Vollstreckung von Kindschaftsentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten. Auch enthält die Verordnung Regelungen zur Rückführung von Kindern, die widerrechtlich in einen anderen als den Mitgliedstaat verbracht wurden oder dort zurückgehalten werden. Insoweit stärkt die Verordnung den Rückführungsmechanismus nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.

Der Kommissionsvorschlag

Die Verordnung, die bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des EuGH, aber auch des BGH und der deutschen Obergerichte war, soll nun in zahlreichen Punkten reformiert werden. Der aktuelle Kommissionsvorschlag möchte die Verordnung noch effektiver machen: Er beschränkt sich auf den kindschaftsrechtlichen Teil der Verordnung und lässt die scheidungsverfahrensrechtlichen Vorschriften unberührt. Der Vorschlag basiert auf den Arbeiten einer Expertengruppe der Europäischen Kommission, der auch unser Schriftleiter Prof. Dr. Anatol Dutta angehörte.

Der Bericht von Prof. Dr. Christian Kohler und Prof. Dr. Walter Pintens im internationalen Heft 18/2016 wird auf die wesentlichen Aspekte der Reformvorschläge eingehen. Ein Überblick über die Rechtsprechung des EuGH zum kindschaftsrechlichen Teil der Brüssel IIa-VO findet sich bei Dutta/Schulz, Erste Meilensteine im europäischen Kindschaftsverfahrensrecht: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Brüssel-IIa-Verordnung von C bis Mercredi, Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 2012, 526

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