Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Reform der Kinder- und Jugendhilfe

- Gesetzgebung

Fachöffentlichkeit soll sich über Online-Plattform am Dialog beteiligen

Die Kinder- und Jugendhilfe soll weiterentwickelt und dabei insbesondere der Kinderschutz und die Unterstützung von Familien verbessert werden. Dies haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode beschlossen. Ziel ist eine Gesetzesinitiative zur Reform des derzeit geltenden SGB VIII. Das Bundesfamilienministerium hat noch vor Start des Gesetzgebungsprozesses unterschiedliche Anstrengungen unternommen, um u.a. mit Betroffenen und der Forschung in Dialog zu treten.

Auf der Plattform www.mitreden-mitgestalten.de wird fortlaufend über den Dialogprozess informiert und die Fachöffentlichkeit kann sich daran beteiligen. Mehr Informationen darüber und zur Registrierung stellt das BMFSFJ auf seiner Website zur Verfügung.

 

Betroffene bekommen eine Stimme

Bereits im November hatte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gemeinsam mit Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, den Dialogprozess "Mitreden & Mitgestalten" gestartet. Seit der Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit führt eine extra eingerichtete Arbeitsgruppe den Dialog weiter. Die AG hat bereits zweimal getagt: Am 21.2. mit einer konstituierenden Sitzung über die Abstimmung der Arbeitsweise und am 12.2. zum Thema "Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation". Darüber hinaus beteiligen sich Betroffene im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung, deren Ergebnisse kontinuierlich in den Prozess eingespeist werden.

Zur Ergänzung startete im Februar zudem das Forschungsvorhaben "Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“: Berichte von Betroffenen werden systematisch gesammelt und unter Beteiligung unabhängiger Expertinnen und Experten ausgewertet. In Fokus stehen Fallkonstellationen im Kinderschutz, bei denen Verfahren und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr des Jugendamts und des Familiengerichts mit Anforderungen oder Eingriffen für die Personensorgeberechtigten verbunden waren. Im Dezember soll die Arbeit der AG abgeschlossen sein und ein Bericht mit Handlungsempfehlungen vorgestellt werden. Auf dessen Grundlage soll der Gesetzentwurf formuliert werden.

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