Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird nicht verschoben

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion

Die Bundesregierung plant nicht, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zeitlich nach hinten zu verschieben. Das betont sie in einer Antwort (BT-Drucks. 20/5132) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/5018) der CDU/CSU-Fraktion. Das vom Bundestag und Bundesrat im September 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz gelte fort.

 

Deutliche Verzögerungen beim Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung

Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2.10.2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1.8.2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Das Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) als Bestandteil des GaFöG ist am 12.10.2021 in Kraft getreten.

In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es, dass im Jahr 2021 Problemanzeigen aus verschiedenen Ländern an den Bund adressiert wurden. Diesen zufolge komme es aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Corona-Krise und infolgedessen Lieferengpässe, Flutkatastrophe) zu Verzögerungen von bereits bewilligten Baumaßnahmen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des stetig steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen hatte die Unionsfraktion die Kleine Anfrage gestellt.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 36/2023 vom 18.1.2023

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