Kommissionsvorschlag veröffentlicht
Die EU-Kommission hat heute das „Proposal for a Regulation on jurisdiction, applicable law, recognition and enforcement of measures and cooperation in matters relating to the protection of adults“ vorgeschlagen. Dieses baut auf den Bestimmungen des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens aus dem Jahr 2000 und auf bestehenden EU-Maßnahmen in anderen Bereichen der grenzüberschreitenden Ziviljustiz auf. Die Verordnung wird modernere und gestraffte Vorschriften enthalten, die dem EU-Kontext angemessen sind.
Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass der Schutz von Erwachsenen in grenzüberschreitenden Fällen gewahrt bleibt und dass ihr Recht auf individuelle Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen in Bezug auf ihre Person und ihre künftigen Lebensumstände zu treffen, respektiert wird, wenn sie sich innerhalb der EU bewegen. Die Vorschläge beziehen sich auf Erwachsene, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer persönlichen Fähigkeiten, z.B. durch Krankheit, nicht in der Lage sind, ihre eigenen Interessen zu wahren.
Rechtssicherheit für Betroffene schaffen
Es soll ein gestrafftes Regelwerk eingeführt werden, das innerhalb der EU gilt, insbesondere um festzustellen,
- welches Gericht zuständig ist,
- welches Recht anwendbar ist,
- unter welchen Bedingungen eine ausländische Maßnahme oder ausländische Vertretungsbefugnisse wirksam werden sollten,
- wie die Behörden zusammenarbeiten können.
Außerdem wird eine Reihe praktischer Instrumente vorgeschlagen, wie z. B:
- Erleichterung der digitalen Kommunikation;
- die Einführung einer europäischen Vertretungsbescheinigung, die es den Vertretern erleichtert, ihre Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat nachzuweisen;
- die Einrichtung von vernetzten Registern, die Auskunft über das Bestehen eines Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat geben;
- die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Der Vorschlag für einen Beschluss des Rates sieht einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Schutz von Erwachsenen unter Einbeziehung von Nicht-EU-Ländern vor. Er verpflichtet alle Mitgliedstaaten, dem Erwachsenenschutzübereinkommen von 2000 beizutreten oder beizubehalten.
Verpflichtung zum Beitritt zum Erwachsenenschutzübereinkommen
Der Vorschlag für eine Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert und angenommen werden. Die Verordnung würde 18 Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten hätten dann vier Jahre Zeit, um ihre Kommunikationskanäle elektronisch zu gestalten, und fünf Jahre, um ein Register zu erstellen und es mit den Registern anderer Mitgliedstaaten zu vernetzen.
Der Vorschlag für eine Entscheidung des Rates muss vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments angenommen werden. Mitgliedstaaten, die dem Übereinkommen der Haager Konferenz von 2000 zum Schutz von Erwachsenen noch nicht beigetreten sind, haben zwei Jahre Zeit, um dem Ratsbeschluss nachzukommen und dem Übereinkommen beizutreten.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 31.5.2023 und den Volltext der Vorschläge finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.