Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind, vorsieht. Damit soll die EU-Richtlinie 2016/800 umgesetzt werden. Im Entwurf heißt es:
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. In vielerlei Hinsicht entspricht das deutsche Jugendstrafverfahrensrecht bereits den Vorgaben der Richtlinie.
Neben einigen deshalb nur punktuellen Änderungen – zum Beispiel im FamFG – seien bezüglich einzelner Regelungsbereiche aber komplexere Änderungen erforderlich. Nur so könnten die von der Richtlinie eröffneten Spielräume so gut wie möglich für fachlich angemessene und praxistaugliche Lösungen genutzt werden.
Nur redaktionelle Änderungen im FamFG
Die Umsetzung der Richtlinie solle mit dem vorliegenden Entwurf insbesondere durch Änderungen im Jugendgerichtsgesetz erfolgen. Punktuell seien Änderungen in
- der Strafprozessordnung (StPO)
- dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- dem Gerichtskostengesetz (GKG)
nötig. Bei den Änderungen des FamFG handele es sich lediglich um eine redaktionelle Folgeänderung. Sie sei erforderlich, weil der von § 311 Satz 1 FamFG in Bezug genommene § 70 JGG (-E) künftig aus mehreren Absätzen bestehen soll.