Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rat der EU und Europäisches Parlament einigen sich auf EU-Richtlinie

- Gesetzgebung

Gewaltschutz für Frauen in der Europäischen Union verbessern

Zum ersten Mal wird es EU-weit Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt und für einen einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben. Der Rat der EU unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt.

 

Tatbestand der Vergewaltigung nicht Teil der Richtlinie

EU-weit einheitlich geregelt sind mit der Richtlinie erstmals:

  • ein verbesserter Zugang zu Justiz (z. B. können Strafanträge vereinfacht und leichter zugänglich eingereicht werden),
  • besserer Schutz von Frauen vor Online-Gewalt, darunter Delikte wie „Cyber-Stalking“, Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten „Dick Pics“ oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt,
  • besserer Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten,
  • Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat,
  • Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer (z. B. Bereitstellung von Hilfsdiensten).

Der Tatbestand der Vergewaltigung hat aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Einzug in die Richtlinie gefunden hat. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen zukünftig aber geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind. Damit wird ein Teil der Istanbul-Konvention aufgegriffen, nach der sexuelle Handlungen ohne freiwillige Zustimmung nicht aufgezwungen werden dürfen (zur Istanbul Konvention auch FamRZ-Podcast Folge 3: Istanbul Konvention).

Evaluation des Sexualstrafrechts angekündigt

Ergänzend zur EU-Regelung haben sich das federführende Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium auf eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts geeinigt, in dem die „Nein heißt Nein“-Lösung verankert ist. Mit der Evaluation soll überprüft werden, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Die Evaluation soll noch in dieser Legislaturperiode starten.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch förmlich verabschieden. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Bestimmungen der neuen Richtlinie umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung 005 des Bundesfamilienministeriums vom 7.2.2024 

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