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Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren

- Gesetzgebung

Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Qualitätssicherung im Kindschaftsverfahren geantwortet. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf bei den Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen der an den Verfahren beteiligten Sachverständigen, Verfahrensbeiständen und Familienrichtern sieht.

 

Fortbildungsangebot soll weiter ausgebaut werden

Den besonderen Anforderungen, die gerade das Familienrecht an Richterinnen und Richter stellt, werde bereits mit einem umfassenden Fortbildungsangebot begegnet, so heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Es gäbe auf Ebene der einzelnen Länder regionale Fortbildungsangebote und bundesweit das breite Fortbildungsangebot der Deutschen Richterakademie. Die Bundesregierung strebe darüber hinaus weitere Maßnahmen an (Stichwort „Pakt für den Rechtsstaat“). Unter anderem sollen Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz (vor allem im Umgang mit Kindern und Eltern im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren) entwickelt und verbessert werden.

Weiter führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass das BMFSFJ bei der Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) eng mit dem Deutschen Kinderhilfswerk kooperiere. Unter anderem stehe das Themenfeld kindgerechte Justiz und Zugang zum Recht für Kinder im Fokus der Umsetzungsarbeit. Nach den Qualifikationsanforderungen für Verfahrensbeistände befragt, verweist die Bundesregierung hauptsächlich auf die Ergebnisse der Evaluierung der FGG-Reform. Im Übrigen existierten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.

 

Qualität der Familiengerichtsbarkeit wird schon länger diskutiert

Voraus ging der Kleinen Anfrage die Veröffentlichung der Stellungnahme der Kinderkommission des Bundestages, die Probleme in der Familiengerichtsbarkeit festgestellt hat. Auch die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages veröffentlichte eine Stellungnahme mit dem Titel „Die Richterschaft in der Familiengerichtsbarkeit – Plädoyer für eine Qualitätsoffensive“ (FamRZ-digital | FamRZ bei juris). Daraufhin folgte eine Erwiderung von Nolte in FamRZ 2018, 1225 f. (FamRZ-digital | FamRZ bei juris). Mit dem Thema beschäftigten sich schließlich auch Schenck in FamRZ 2018, 1809 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris) und im weitesten Sinne Heilmann in FamRZ 2018, 1797 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris).

 

 

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