BMF-Schreiben vom 11. November 2016
Mit Schreiben vom 11. November 2016 machte das Bundesfinanzministerium die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2017 bekannt. Diese entstanden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und berücksichtigen bereits die für 2017 vorgesehenen Anpassungen
- des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.820 Euro)
- der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG
- der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.678 Euro bzw. 7.356 Euro).
Treten diese Änderungen nicht am 1. Januar 2017 in Kraft, ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuer gleichwohl zutreffend auf Basis der mit dem BMF-Schreiben bekannt gemachten Programmablaufpläne. Zum weiteren Verfahren ergeht dann ein gesondertes Schreiben mit Anweisungen zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach Bekanntmachung geänderter Programmablaufpläne.
Das BMF-Schreiben ist auf der Website des Bundesfinanzministeriums einsehbar und steht zum Download bereit.