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Praxisleitfaden zur Brüssel IIb-Verordnung veröffentlicht

- Arbeitshilfen Gesetzgebung

Download über das European e-Justice Portal möglich

Der Praxisleitfaden zur Brüssel IIb-Verordnung wurde auf der Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (European e-Justice Portal, EJN) veröffentlicht und kann kostenlos heruntergeladen werden. Verfasst hat den fast 300 Seiten umfassenden Leitfaden Boriana Musseva im Rahmen eines Vertrags zwischen der Europäischen Kommission und Milieu Consulting und in Absprache mit dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen. Die Handreichung lehnt sich an den EJN-Leitfaden "Praxisleitfaden für die Anwendung der neuen Verordnung Brüssel IIa (2016)" an.

Der Leitfaden wird derzeit noch in die anderen EU-Sprachen übersetzt. Anschließend soll er zusammen mit den anderen Informationen, die die Kommission im Europäischen Gerichtsatlas bereitstellt, veröffentlicht werden.

 

Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in Familiensachen

Die Verordnung, die umgangssprachlich als Neufassung der Verordnung Brüssel IIa, Brüssel IIb oder Brüssel IIter bezeichnet wird, ist der Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in Familiensachen mit grenzüberschreitenden Bezügen in der Europäischen Union (EU). Sie regelt die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, einschließlich internationaler Kindesentführung und Zusammenarbeit in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung.

Die Verordnung ist Teil des Aktionsplans der EU zur Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr und der Zugang zu Justiz gewährleistet sind. Um die im AEUV und im Aktionsplan genannten Ziele zu erreichen, soll die Verordnung die Rechte von Personen, insbesondere von Kindern, in Gerichtsverfahren stärken, die Zusammenarbeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden und die Vollstreckung von Entscheidungen in Familiensachen mit grenzüberschreitenden Bezügen erleichtern. Darüber hinaus zielt die Verordnung darauf ab, die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen in Zivilsachen zu fördern, den Zugang zum Recht zu vereinfachen und den Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern.

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