Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Personenstandsangabe divers: Expertenanhörung am 26.11.

- Gesetzgebung

Gesetzentwurf ist unter Sachverständigen umstritten

Nach dem Willen der Bundesregierung soll es künftig möglich sein, bei der Beurkundung von Geburten neben den Angaben "männlich" oder "weiblich" auch die Bezeichnung "divers" zu wählen. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Ausschuss für Inneres und Heimat für Montag, 26.11.2018, Experten, darunter FamRZ-Schriftleiter und -Herausgeber Anatol Dutta, zu einer öffentlichen Anhörung geladen.

Folgende weitere Sachverständige werden sich vor dem Ausschuss äußern:

  • Petra Follmar-Otto (Deutsches Institut für Menschenrechte)
  • Susanne Krege (Kliniken Essen-Mitte)
  • Anna Katharina Mangold (Freiburg)
  • Konstanze Plett (Universität Bremen)
  • Annette Richter-Unruh (Ruhr-Universität Bochum)
  • Lucie Veith (Intersexuelle Menschen e.V.).

 

Ärztliche Bescheinigung notwendig

Die Bezeichnung divers soll dann gewählt werden, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Betroffenen, bei denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer eindeutigen Zuordnung des weiblichen oder männlichen Geschlechts führt, soll es künftig zudem möglich sein, durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen. Damit das geschehen kann, müssen sie eine ärztliche Bescheinigung vorweisen. Unter Experten ist diese Regelung umstritten.

Der Gesetzentwurf ist nach Angabe der Bundesregierung nötig geworden durch eine Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2017. Danach würden Grundrechte verletzt, wenn das Personenstandsrecht Menschen dazu zwinge, das Geschlecht zu registrieren, außer "männlich" und "weiblich" aber keinen weiteren "positiven Geschlechtseintrag" zulasse. Die Neuregelung soll demnach vor Diskriminierung schützen.

Die Bundesregierung schreibt, der Begriff "divers" entspreche dem Wunsch der Betroffenen. An der Auswahl seien auch Länder und Verbände beteiligt gewesen.

 

Quelle: Heute im Bundestag („hib“) Nr. 906 vom 23.11.2018

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