BMJ stellt Gesetzentwurf vor
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) hat am 13.6.2025 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Einführung eines vollständig digitalen Gerichtsverfahrens für Zivilklagen mit Geldforderungen vor dem Amtsgericht vorsieht. Ziel ist es, den Zugang zur Justiz zu erleichtern, Verfahren effizienter zu gestalten und die Digitalisierung der Justiz weiter voranzutreiben.
Pilotphase und begleitende Evaluierung
Das neue Online-Verfahren richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die eine Geldforderung vor dem Amtsgericht einklagen wollen. Unterstützt durch digitale Eingabesysteme sollen Klagen strukturiert und intuitiv eingereicht werden können. Dafür steht ein kostenloses „Justizpostfach“ zur Verfügung. Auch die Anwaltschaft wird über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einbezogen.
Das Verfahren wird zunächst an ausgewählten Amtsgerichten in mehreren Bundesländern getestet. Die Erprobung ist auf zehn Jahre angelegt. Nach vier und acht Jahren sollen Evaluierungen zur Weiterentwicklung beitragen. Begleitet wird das Vorhaben von einem Digitalisierungsprojekt des BMJ in Kooperation mit dreizehn Pilotgerichten in neun Ländern.
Schwerpunkte des Gesetzentwurfs
Der Gesetzesentwurf wurde bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Er wurde in kleinen Teilen ergänzt und sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
- Digitale Klageeinreichung über strukturierte Eingabesysteme.
- Anwendungsbereich: Zivilklagen auf Geldzahlung vor dem Amtsgericht.
- Erprobungsgerichte werden durch Rechtsverordnung der Länder bestimmt.
- Öffnungsklauseln im Verfahrensrecht der ZPO zur stärkeren Nutzung digitaler Kommunikation, etwa durch Videoverhandlungen und digitale Urteilsverkündung.
- Digitale Strukturierung des Prozessstoffs für effizientere Bearbeitung, insbesondere in Massenverfahren (z. B. Fluggastrechte).
- Kommunikationsplattform für Gericht und Verfahrensbeteiligte zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten und digitalen Zustellungen.
- Reduzierte Gerichtsgebühren, um wirtschaftlich attraktive Zugänge zu schaffen.