Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Nutzung der „Dritten Option“ im Geburtenregister

- Gesetzgebung

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion

Über die Nutzung der „Dritten Option“ im Geburtenregister berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/29911) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drucks. 19/29242). Danach hat das Bundesinnenministerium dazu im vergangenen Oktober eine Umfrage bei den für die Ausführung des Personenstandsgesetzes zuständigen Ländern durchgeführt. Ziel sei gewesen, erste Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18.12.2018 neu geschaffenen Eintragungsmöglichkeiten in den Personenstandsregistern zu ermitteln. Stichtag für diese Abfrage war laut Vorlage der 30.9.2020.

 

394 Personen nutzten „Dritte Option“

Nach dem Ergebnis dieser Umfrage hatten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Stichtag 394 Personen eine Erklärung abgegeben, nach der die Eintragung „divers“ lauten oder der Geschlechtseintrag gestrichen werden soll, wie die Bundesregierung ausführt. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Ländern sei eine exakte Aufschlüsselung beider Fallgruppen nicht möglich gewesen, sodass sie zusammengefasst worden seien. Es könne davon ausgegangen werden, dass in etwa 70 % der Fälle, das heißt von zirka 275 Personen, die Eintragung „divers“ gewählt wurde.

In 1.191 Fällen zielte die Erklärung laut Bundesregierung auf den Wechsel zwischen den Eintragungen „männlich“ und „weiblich“ beziehungsweise umgekehrt. Zudem sei dem Umfrageergebnis zufolge in dem maßgeblichen Zeitraum bei 19 Neugeborenen die Eintragung „divers“ gewählt und in elf Fällen der Geschlechtseintrag offengelassen worden.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 716/2021 v. 31.5.2021

Zurück