Gesetzentwurf ebnet Weg für Schaffung einer entsprechenden Stelle
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einsetzung eines bzw. einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte beschlossen. Die Errichtung der Stelle hat das Ziel, den Kinderschutz sowie die Wahrung und Förderung der Kinderrechte weiter zu stärken.
Volltext: Entwurf eines Gesetzes zur Einsetzung eines bzw. einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte
Entwurf geht demnächst ins parlamentarische Verfahren
Durch die Position sollen Kinder, Jugendliche, von Gewalt im Kindes- und Jugendalter Betroffene sowie ihre Angehörigen und weitere im Kinderschutz tätige Personen eine Ansprechperson für ihre Belange erhalten. Zudem soll das Wissen um den Schutz von Kindern und die Wahrung und Förderung ihrer Rechte gestärkt werden.
Weiterhin sollen durch die Position des bzw. der Beauftragten Impulse für die Weiterentwicklung in den Bereichen Kinderschutz und Kinderrechte entstehen und bestehende Maßnahmen und künftige Angebote beratend begleitet werden. Das Gesetz sieht zusätzlich ein Beteiligungsverfahren vor, in dem sich insbesondere Kinder und Jugendliche, von Gewalt im Kindesalter Betroffene und die Akteure aus den Bereichen Kinderrechte und Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen aktiv einbringen sollen.
Der Gesetzentwurf hat zuvor die Verbändeanhörung durchlaufen und wird im nächsten Schritt ins parlamentarische Verfahren gehen.
Einrichtung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte
In einer weiteren, bereits bestehenden Initiative plant die Landesregierung eine neue Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Ziel der neuen Professur ist es, an einer Hochschule des Landes Forschung und Lehre sowie den wissenschaftlichen Dialog zu diesen Themen zu stärken. Auch will die Landesregierung damit den Austausch über Kinderschutzthemen in relevanten Studiengängen weiter fördern und das Wissen in die Breite der Gesellschaft tragen. Staatliche und staatlich refinanzierte Hochschulen für angewandte Wissenschaften konnten bis zum 25. Oktober entsprechende Konzepte einreichen.
Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung von NRW vom 2.10.2024