Arbeitsgemeinschaft erarbeitet Vorschläge
Am 18.9.2018 trat die Arbeitsgemeinschaft Namensrecht zu ihrer ersten Sitzung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammen. Bis voraussichtlich Ende 2019 soll sie Vorschläge für eine Novellierung des Namensrechts in Deutschland erarbeiten. In der Arbeitsgemeinschaft wirken mit die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamten
- Prof. Dr. Anatol Dutta (Universität München)
- Richter am VGH Matthias Hettich (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
- Verwaltungsdirektor Karl Krömer (Leiter des Standesamts Augsburg)
- Prof. Dr. Claudia Mayer (Universität Tübingen)
sowie
- Richter am BGH Dr. André Botur (XII. Zivilsenat)
- Prof. Dr. Tobias Helms (Universität Marburg)
- Prof. Dr. Katharina Lugani (Universität Düsseldorf).
Die Arbeitsgemeinschaft wurde gemeinsam von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufen.
Reformbedarf im Namensrecht
Regelungen zum Namensrecht finden sich derzeit in verschiedenen Gesetzen, etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch im
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
- Minderheitennamensänderungsgesetz (MindNamÄndG)
- Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
In der Praxis zeigt sich, dass das deutsche Namensrecht komplex und unübersichtlich und in Teilen auch in sich widersprüchlich ist. Trotz seines umfangreichen Regelungskanons weist es an verschiedenen Stellen Lücken und Defizite auf. Durch den Einsatz der Arbeitsgemeinschaft Namensrecht sollen diese nun behoben werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18.9.2018